AGB von All Alpine Sports Herbert Lüthi

AGBs von All Alpine Sports Herbert Lüthi

1. Allgemeines:
Die buchende Partei wird im folgenden „Kunde“, All Alpine Sports Herbert Lüthi „Organisator“ und jegliche Art von Buchungen „Kurs“ genannt. Bei allfälligen Unstimmigkeiten gelten zuerst die AGBs vom Organisator.

2. Anwendung:
Diese Allgemeinen Geschäftsbedienungen, die Preise und Informationen auf der Website vom Organisator und als Ergänzung die Allgemeine Vertragsbedingungen vom Schweizer Bergführerverband finden bei sämtlichen Kursen des Organisators Anwendung, ausgenommen davon sind Kurse, bei welchen eine Änderung ausdrücklich erwähnt wird.

3. Entstehung einer Buchung:
Eine Buchung entsteht nach Erhalt der Buchung des Kunden und der Buchungsbestätigung vom Organisator. Nach Erhalt der Buchungsbestätigung kann der Kunde bei Unstimmigkeiten, innerhalb von 5 Tagen, eine Änderung der Buchung verlangen.

4. Prüfung der Auftragsbestätigung:
Der Kunde hat die Auftragsbestätigung vom Organisator zu prüfen und bei Unstimmigkeiten den Organisator umgehend zu informieren.

5. Zahlung:
Der Organisator kann eine Voraus- oder Teilzahlung verlangen. Die Kurskosten müssen spätestens bei Ende des Kurses beglichen werden. Sämtliche Ansprüche bei einer Voraus- oder Teilzahlung erlöschen nach 5 Jahren. Allfällige Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
Falls die Zahlung mit einer Kreditkarte erfolgt, ist jedes Unternehmen in Zermatt berechtigt, im Auftrage vom Organisator die Kreditkarte des Kunden für ausstehende Zahlungen zu belasten. Zusätzlich fallen 3% Bankspesen an.

6. Rücktritt vom Kunden:
60 – 31 Tage vor Beginn des Kurses werden 25%, 30 – 11 Tage 50%, 0 – 10 Tage 100% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt. Erfolgt der Rücktritt über 60 Tage vom Kurs, wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 90.00 berechnet.

7. Rücktritt vom Organisator:

a: Wenn die Mindestteilnehmerzahl für einen Kurs nicht erreicht wird. Es entstehen keine Kosten.

b: Ein Rücktritt zu jeder Zeit ist möglich, bei Einfluss von höherer Gewalt, wie Lawinen, Wetterverhältnissen, Verhältnissen am Berg, technischen Problemen von Transportanlagen, usw. Bei Gleitschirmkursen entstehen keine Kosten, bei Ski- oder Snowboardkursen werden CHF 200.00 in Rechnung gestellt. Bei allen anderen Kursen werden CHF 250.00 in Rechnung gestellt.

c: Wenn der Organisator das Risiko für die sichere Durchführung eines Kurses als zu gross einschätzt. Die Kosten werden nach Aufwand berechnet.

d: Wenn eine Vorauszahlung oder Kreditkarten-Angaben vereinbart wurden und jene nicht fristgerecht geleistet werden, kann der Organisator ohne Ankündigung den Kurs stornieren. Es entsteht eine Entschädigung von 100% des vereinbarten Preises.

e: Bei gesundheitlichen Problemen des Organisators. Es entsteht keine Entschädigung.

f: Wenn der Kunde den vereinbarten Bedingungen nicht nachkommt. Es werden 100% des vereinbarten Preises in Rechnung gestellt.

8. Änderungen von Kursen:
Beim Eintritt von höherer Gewalt oder wenn der Kunde den Anforderungen nicht genügt, kann der Organisator den Kurs ändern. Der Organisator kann bei Änderung des Kurses, unter Begründung, den vereinbarten Preis anpassen. Muss ein Kurs abgebrochen werden, weil der Kunde den Anforderungen nicht genügt, wird dies als ein Rücktritt des Kunden gewertet.

9. Höherer Gewalt
Als Höherer Gewalt werden sämtliche Ereignisse bezeichnet, welche einen negativen Einfluss auf einen Kurs haben oder ein erhöhtes Risiko darstellen.

10. Weisungspflicht:
Der Kunde ist verpflichtet, die Weisungen des Organisators strikte zu befolgen. Im Widerhandlungsfall ist der Organisator zum sofortigen Abbruch berechtigt und der Kunde zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises verpflichtet.

11. Risiken vom Kunden:
Der Kunde ist bei der Buchung verpflichtet, den Organisator von sich aus über allfällige, in seiner Person bestehende Risiken (insbesondere gesundheitliche Risiken) zu orientieren. Ohne gegenteilige Orientierung garantiert der Kunde dem Organisator, dass er über die für den gebuchten Kurs erforderlichen Eigenschaften wie Kondition, physische und psychische Gesundheit, Bergerfahrung, Trittsicherheit, Schwindelfreiheit, Ausrüstung usw. verfügt. Erfüllt der Kunde seine Orientierungspflicht nicht, so ist der Organisator zum sofortigen Abbruch des Kurses berechtigt und der Kunde zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Preises verpflichtet. Entstehen bei einem Abbruch des Kurses Kosten, ist der Kunde verpflichtet jene zu übernehmen.

12. Schlechtwetter:
Prinzipiell werden die Kurse bei jedem Wetter durchgeführt, solange vom Organisator das Risiko nicht als zu gross eingeschätzt wird. Bei schlechtem Wetter hat der Organisator die Möglichkeit, den Kurs den Verhältnissen anzupassen. Muss ein Kurs abgebrochen werden, wird ein Honorar für den begonnenen Tag nach Aufwand, jedoch mindestens CHF 550.00 berechnet. Die verbleibenden Kurstage werden rückerstattet. Ein Wartetag in einer Hütte wird mit einem Tagessatz von CHF 550.00 entschädigt. Ski- und Snowboardkurse werden durchgeführt, solange mindestens eine Piste zur Verfügung steht. Kann ein Kurs nicht begonnen werden, werden CHF 250.00 berechnet, bei Ski- und Snowboardkursen CHF 200.00.

13. Mängel:
Allfällige Mängel und Beanstandungen hat der Kunde unverzüglich dem Organisator oder dem vom Organisator beauftragten Begleiter anzuzeigen. Sind die Mängel erheblich und können jene nach einer angemessenen Frist nicht beseitigt werden, hat der Kunde das Recht eine Preisermässigung zu verlangen. Der Kunde hat in jedem Fall kein Anrecht auf weitere Forderungen oder Entschädigungen. Unterlässt der Kunde eine sofortige Anzeige der Mängel, sind sämtliche Ansprüche ausgeschlossen.

14. Versicherung:
Versicherungen gegen Blockierung, Unfall, Krankheit, Haftpflicht oder Rücktritt vom Kurs ist Sache des Kunden.

15. Risiko und Haftung:
Sämtliche Aktivitäten in den Bergen unterliegen einem erhöhten Risiko. Trotz aller Sorgfalt und Sicherheitsmassnahmen können Schäden auftreten. Der Kunde trägt das Risiko vollumfänglich für sich, sein Handeln und gegenüber Dritten. Der Organisator lehnt sämtliche Ansprüche aus seiner Tätigkeit gegenüber des Kunden, Geschädigten oder Dritten ab.

16. Preise:
Bei den Preisen handelt es sich um reine Kurspreise. Im Kurspreis sind keine Transportanlagen, Unterkünfte oder Verpflegung enthalten. In Kursen, wo es ausdrücklich erwähnt wird, können erweiterte Leistung enthalten sein. Im Kurspreis nicht eingeschlossen sind Verpflegung, Unterkunft oder andere Spesen für die Begleitperson z.B. Bergführer, Ski- oder Snowboardlehrer. Sämtliche Unkosten fallen zu Lasten des Kunden.

17. Ergänzungen für Gleitschirmflüge:
Bei Gleitschirmflüge werden ausschliesslich die AGBs von Fly High Zermatt Herbert Lüthi angewendet.

18. Anwendbares Recht:
Das anwendbare Recht ist ausschliesslich das Schweizer Recht. Alle andere Rechte wie zum Beispiel das amerikanische Recht, werden in keinem Fall angewendet.

19. Gerichtsstand:
Sämtliche Streitigkeiten zwischen dem Organisator, Kunden, Geschädigten oder Dritten, sind ausschliesslich durch die für Zermatt zuständigen Gerichte zu beurteilen.

Zermatt, 16. April 2023

AGBs PDF Download